Was ist eigentlich “KI”? Und was wird man damit dürfen? Die KI-Verordnung. Ein Kernthema auf der #HREdge24

Allerorten begegnet einem das Thema KI. Selbst die Meldung, dass eines der bekanntesten AI-Unternehmen, nämlich OpenAI, seinen CEO geschasst hat, bewegt seit Tagen Fachkreise und den Boulevard gleichermaßen…

Und ja, man kann das Thema eigentlich auch nicht groß genug diskutieren, denn – da sind sich eigentlich alle einig – es wird zukünftig eine enorme Rolle in allen Lebens- und Arbeitsbereichen spielen. Wenn es das nicht heute schon tut…

Und – auch da sind sich alle einig – das Thema bedarf grundsätzlicher Regeln und einer Aufsicht.

Doch wie sollen diese Regeln aussehen? Wer soll Aufsicht führen und mit welchen Werkzeugen und Möglichkeiten?

Und vor allem: Worauf sollen sich diese Regeln überhaupt beziehen? Eine Frage, die unweigerlich zum absolut grundsätzlichen führt:

Was ist denn überhaupt KI?

Die Europäische Union arbeitet intensiv an einem Regelwerk hierfür, dem EU AI Act oder auf Deutsch: der EU KI-Verordnung.

Nun, “arbeitet an” heißt natürlich erst einmal “noch gibt es die Verordnung nicht”. Und theoretisch kann es sogar heißen, dass es diese auch GAR nicht oder nicht so bald geben wird. Man denke an das Schicksal der ePrivacy-Verordnung… Aber bei der KI-Verordnung sollte man doch davon ausgehen, dass diese in absehbarer Zeit spruchreif und damit geltendes Recht wird, denn bei dem Thema ist einfach zu viel Druck auf dem Kessel.

Gegenwärtig befindet sich die Abstimmung der Verordnung im sog. Trilog-Verfahren, d.h. die drei EU Instanzen EU Kommission, Europäischer Rat und EU Parlament haben jeweils ihre Entwürfe formuliert und ringen nun um einen gemeinsamen Wortlaut, aus dem dann die KI Verordnung wird.

Wirft man dabei mal einen Blick in den brodelnden Suppentopf, dann sieht man sehr schnell, dass da noch ein paar dickere Bretter zu bohren sind. Selbst bei der grundlegenden Frage, “was” denn KI (iSd. Gesetzes) nachher überhaupt ist, liegt man durchaus noch auseinander.

Und diese Frage ist bei Leibe nicht rein akademischer Natur. Nein, sie ist absolut zentral. Denn aus der KI-VO werden weitreichende Konsequenzen in Bezug auf Dokumentations- und Transparenz-Pflichten und somit natürlich auch Haftung etc. erwachsen. Da macht es schon einen riesigen Unterschied, wenn eine Software – sagen wir mal ein Bewerbermanagementsystem oder ein Online-Assessment – unter den Begriff KI fällt oder eben nicht…

Man denke an den Aufwand, den man bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus den Pflichten der DSGVO hat. All das hat man nicht, wenn die Datenverarbeitung sich nicht auf personenbezogene Daten bezieht, weil dann das Gesetz gar nicht einschlägig ist. Macht schon einen Unterschied… Und darum ist es eben auch entscheidend zu definieren, was alles nachher in den Geltungsbereich der KI-VO fällt, nämlich nur das, was auch KI ist…

Nun, das ganze ist noch im werden. Darum haben wir es aber auch zu einem der Themen der nächsten #HREdge24 am 07.03.2024 in Hamburg gemacht.

Nina Diercks, eine der bekanntesten Expertinnen für IT- und Datenschutzrecht im deutschsprachigen Raum wird in ihrem “Spotlight” einen Überblick über den aktuellen Stand der Verhandlungen und einen Ausblick, was da auf uns alle zukommen wird geben.

Wer sich noch kein Ticket für die #HREdge24 gesichert hat, der sollte das flott tun. Die limitierten Plätze gehen schon zur Neige.

Anmeldemöglichkeit und Überblick über das restliche Programm sowie das Eventformat anbei sich finden sich hier: #HREdge24

Ein Gedanke zu „Was ist eigentlich “KI”? Und was wird man damit dürfen? Die KI-Verordnung. Ein Kernthema auf der #HREdge24

  1. Lieber Herr Diercks,

    zunächst möchten wir Ihnen für Ihren faszinierenden und aufschlussreichen Blogbeitrag zur KI-Verordnung und deren Bedeutung für den HR-Bereich danken. Als Online-Marketing-Agentur mit einem starken Fokus auf die neuesten technologischen Entwicklungen, insbesondere KI, sind wir besonders an der Schnittstelle von KI und Recht interessiert.

    Sie haben absolut recht: Die Definition dessen, was KI ist und was nicht, ist entscheidend. Dies hat enorme Auswirkungen auf die Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Systemen, wie Sie am Beispiel von Bewerbermanagementsystemen und Online-Assessments hervorheben. Diese definitorische Klärung beeinflusst, wie Unternehmen KI einsetzen können, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Haftung.

    Die bevorstehende EU KI-Verordnung und die darin enthaltenen Dokumentations- und Transparenzpflichten werden zweifellos einen signifikanten Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen KI nutzen. Die Parallelen zur DSGVO, die Sie ziehen, sind sehr treffend. Es zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen nicht nur die technologischen, sondern auch die rechtlichen Aspekte von KI verstehen und sich darauf vorbereiten.

    Ihr Hinweis auf die #HREdge24 Konferenz und den geplanten Vortrag von Nina Diercks ist besonders wertvoll. Ihre Expertise im Bereich IT- und Datenschutzrecht wird sicherlich wichtige Einblicke geben, wie Unternehmen sich auf die kommenden Veränderungen vorbereiten können. Wir freuen uns darauf, mehr über den aktuellen Stand der Verhandlungen und mögliche zukünftige Entwicklungen zu erfahren.

    Ihr Blog ist für uns eine unschätzbare Ressource, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und unseren Kunden dabei zu helfen, die Herausforderungen und Chancen zu verstehen, die KI in der heutigen schnelllebigen digitalen Welt bietet.

    Mit freundlichen Grüßen aus Neuss,

    Šukri Jusuf

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