Recruiting trotz Datenschutz. Spannender Podcast vom c´t Magazin

Egal, wie und in welcher Form man sich mit Recruiting befasst (oder eigentlich egal, mit was man sich überhaupt befasst…), in irgendeiner Form sitzt immer das Thema Datenschutz mit am Tisch.

Und immer noch ranken sich sehr viele Mythen um dieses Thema.

Beispielsweise begegnet einem immer noch die Frage, ob Bewerbende nicht explizit in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen müssen, wobei es hierfür doch mit §26 BDSG (1) eine gesetzliche Grundlage gibt, wenn – wie es dort heißt – “dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (…) erforderlich ist”.

Auch behaupten immer noch viele, “Active Sourcing” geht prinzipiell nicht, was aufzeigt, dass sie wohl Art. 6 (1) f) der DSGVO noch nicht 100% durchdrungen haben…

Oder der Klassiker: Warum sind unseriöse Auswahlmethoden (Grafologie etc.) nicht nur inhaltlicher Quatsch, sondern u.U. auch bußgeldbewährt aus Datenschutzsicht?

Da passt es doch ganz gut, wenn der Recrutainment Blogger mit einer auf (u.a.) Datenschutz, IT-Recht und Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältin verheiratet ist, die sich (u.a.) auch intensiv genau mit der Schnittstelle zwischen Datenschutz und Recruiting befasst.

Und eben hierzu gibt es nun ein bisschen was auf die Ohren. Konkret beschäftigt sich die Folge 74 des Podcasts Auslegungssache der c´t aus dem Hause Heise damit, u.a. eben mit einigen rechtlichen Einordnungen von Nina.

Wer sich also mal rund eine Stunde dazu aufschlauen lassen möchte, der höre doch hier mal rein (wem das zu lange ist, der kann getrost die ersten 19 Minuten überspringen…):

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