Ich will jetzt nicht die alte Leier anfangen, dass sich die Personaler zukünftig ein wenig mehr nach der Decke strecken müssen, um geeignete Bewerber erstens für das eigene Unternehmen zu interessieren und zweitens dann auch an Bord zu bekommen.
Die Ära des Waschkorbs neigt sich ihrem Ende zu.
Auch wenn sicherlich der Recruiter 2.0 – oder etwas blumiger auch Recruiter next Generation genannt – noch nicht der Regelfall in den Personalabteilungen dieses Landes sein dürfte, so sollten aber doch zumindest alle inzwischen mal was von Active Sourcing (ja, ich weiß, manche bevorzugen Active Scouting…) gehört haben und dass man in Sozialen Netzwerken durchaus mal auf die Suche nach passendem Personal gehen kann.
Dem Active Sourcing Report 2013 zufolge ist die aktive Suche und Ansprache über Soziale Netzwerke durchaus schon zu einem sichtbaren und von vielen Unternehmen praktizierten Thema geworden.
Aber selbst wenn man (vorerst) noch gar nicht so weit geht, und in Sozialen Netzwerken wie XING und LinkedIn oder Facebook auf gezielte Kandidatensuche geht, so setzen viele Unternehmen diese und andere Plattformen zumindest ein, um darüber Arbeitgebermarketing zu machen:
Facebook-Karriereseiten, Twitter-Karrierekanäle, Pinterest-Boards oder seit neuestem sogar Vine-Videos als Stellenanzeigen… Eines scheint klar:
Social Media ist eine Verheißung für die Personalgewinnung.
Aber – und dabei bleiben wir bei unserem Wortspiel – das muss eben noch nichts heißen. Es zu machen, heißt nämlich erstmal noch gar nichts. Es gut zu machen, DAS ist die Kunst.
Und zu dieser Kunst gehört auch, es rechtlich sauber und einwandfrei zu machen. Man will ja schließlich weder die Persönlichkeitsrechte eines potentiellen neuen Mitarbeiters noch Urheberrechte verletzten. Und auch das gute alte Wettbewerbsrecht hat seine Gültigkeit nicht durch Mark Zuckerbergs Erfindung verloren…
Nun, bislang war vieles, was man sich in diesem Zusammenhang an rechtlichen Problemen vorstellen konnte, doch eher theoretischer Natur. Inzwischen jedoch gibt es zu vielem erste Urteile und belastbare Rechtsprechung – von der Kennzeichnung bezahlter Beiträge in Blogs über etwaige Ansprüche gegen schlechte Bewertungen auf Bewertungsportalen bis hin zur Haftung des Arbeitgebers für ein privates Facebook-Posting eines Mitarbeiters oder der Frage, wem eigentlich XING-Kontakte gehören…
Nein, vier Semester Wirtschaftsrecht im Rahmen meines BWL-Studiums haben nicht gereicht, um mich zum Juristen werden zu lassen, aber dass ich mich buchstäblich auch in meiner Freizeit intensiv mit Social Media Recht befasse, ist in der HR-Suppe ja kein Geheimnis: Schließlich bin ich seit fast sieben Jahren glücklich mit dem ersten Treffer bei Google zu diesem Stichwort verheiratet… :-)
Bei der letztjährigen Recruiting2014 haben wir daher eine kleine Abfrage gestartet, ob grundsätzlich Interesse an einer Veranstaltung besteht, die handfeste praktische Tipps gibt, worauf rechtlich im Social Web zu achten ist. Die Antwort war eindeutig: Ja.
Von daher veranstalten nun das Institute for Competitive Recruiting und die Anwaltskanzlei Diercks am 23. Mai in Hamburg das eintägige Intensivseminar
Rechtssicheres Recruiting in Social Media
Das genaue Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier. Also anmelden. Lohnt sich.