Bildhübsche Anwältin zwischen 25 und 35 gesucht! Humorvolle Stellenanzeige. Vor allem aber quasi eine erste mentale Arbeitsprobe

Nein, ich möchte definitiv nicht in die seichten Untiefen der aktuell vielfach sehr hitzig geführten Identitätsdebatten einsteigen, aber das Thema “Diskriminierung” in all ihren Formen spielt natürlich auch ohne Gendersternchen schon eine große Rolle in der Personalgewinnung.

Und dass diese teilweise in durchaus kuriosem Gewand daherkommt, belegt ja etwa der jüngst durch die Presse gegangene Fall, wo ein Mann gegen eine Bewerbungsabsage klagt, die mit dem Mangel “flinker Frauenhände” begründet und ihm so die Befähigung für den Job als Bestücker_in für Digitaldruckmaschinen abgesprochen wurde.

Nun, da passt dann mein heutiges Fundstück doch ganz hervorragend.

So stolperte ich kürzlich bei LinkedIn über diese Stellenanzeige der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei (oder müsste es RechtsanwältInnenkanzlei heißen?). Diese wurde mir in irgendeinem Diskussionsthread wie in die Timeline gespült, auch wenn die Anzeige selber wohl schon rund 10 Jahre alt ist.

Mutet auf den ersten Blick tatsächlich sehr befremdlich an, oder?

Aber genau das ist hier Konzept der Stellenanzeige. Im Kleingedruckten findet sich nämlich die Frage, wie viele Verstöße gegen das AGG ein solcher Anzeigentext denn wohl enthielte.

Und wer das weiß, der sei entsprechend auch gleich richtig bei Greenfort, weil man dort eben auch ArbeitsrechtsspezialistInnen für entsprechende Rechtsberatung rund um Diskriminierung in der Personalgewinnung suche.

D.h. die Stellenanzeige ist – konsequent zu Ende gedacht – gleich eine Art Mini-Arbeitsprobe. Und somit gutes Personalmarketing.

Also, auch wenn mein heutiges Fundstück durchaus – auch – aus der humorigen Ecke kommt, so hat es mit dem Thema “Diskriminierung” durchaus einen ernsten Hintergrund.

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