Wenn die ePrivacy Verordnung (so) kommt, war es das mit dem Active Sourcing. Oder?

Nur die wenigsten Sterne am Arbeitgeberhimmel haben genügend Strahlkraft, dass sie in hinreichender Anzahl und immer zum passenden Zeitpunkt passende Bewerber anziehen und sich daher vor allem auf die Auswahl konzentrieren können. Auch das gute alte Post & Pray, also das Schalten von Stellenanzeigen und darauf hoffen, dass der Waschkorb sich schon von allein mit genügend guten Bewerbungen füllen möge, funktioniert nicht mehr.

Unternehmen haben daher schon immer auf Headhunter und Executive Search Firmen zurückgegriffen. Und in zunehmendem Maße sind sie zudem dazu übergegangen, eigene Sourcing Abteilungen aufzubauen. Das Active Sourcing war geboren.

Wenn man sich anschaut, zu was einige dieser Sourcing Wizards inzwischen in der Lage sind, wenn es darum geht, Talente in den Weiten des Webs aufzuspüren, dann ist das schon beeindruckend. Nicht umsonst werden mittlerweile nicht nur jede Menge Seminare hierzu angeboten, Kongresse ausgerichtet werden und Fachbücher geschrieben, sondern auch Awards verliehen. Die Szene bringt ihre eigenen Stars hervor…

Diese Party ist nun wohl spätestens nächstes Jahr vorbei.

Zumindest wenn man die ePrivacy Verordnung ernst nimmt. Und – ja liebe Leute – das sollte man. Die ePrivacy Verordnung, an der momentan noch fleißig gearbeitet wird, wird ab voraussichtlich Mai 2018 gesonderte, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzende Datenschutzregeln für die elektronische Kommunikation bereitstellen.

Und eine dieser Regeln soll es sein – stark verkürzt – dass jegliche Form der Direktwerbung mehr oder weniger zwingend eine vorherige Einwilligung des Angesprochenen verlangt. Die direkte Ansprache potentieller Kandidaten im Rahmen des Sourcings ist eine solche Direktwerbung. Und da es mehr oder weniger sachlogisch in der Natur der Sache liegt, dass ein vom Headhunter oder Unternehmen angesprochener Kandidat nicht vorher schon seine Einwilligung zu dieser Kontaktaufnahme gegeben haben kann, liegt in der aktiven Ansprache ein entsprechender Verstoß gegen die ePrivacyVO.

Dass war zwar auch bestehender Rechtslage eigentlich auch schon so, aber die hat eben auch nicht mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro gedroht…

Damit bedroht das Datenschutzrecht nach dem Videorecruiting ein weiteres prominentes Thema der Szene…

Nun, dies hier ist kein Jura-Blog. Aber den habe ich ja Gott sei Dank auch in der Familie. Wer es also fundiert und detailliert nachlesen will, der wechsele doch einmal zum Diercks Digital Blog, nehme sich einen Kaffee und eine Viertelstunde Muße für den Konsum des Artikels “Stirbt Active Sourcing unter der ePrivacyVO?”. Keine Angst – das ist Jura geschrieben für Nichtjuristen… ;-)

Denn: Man kann es drehen und wenden wie man will, Active Sourcing wird in der Form, wie es heute vielfach praktiziert wird, wohl kaum noch gehen. Zumindest wird das Eis, auf dem man unterwegs ist, erheblich dünner.

Und die gute Nachricht?

Naja, die lautet wohl: Die ePrivacyVO ist noch nicht finalisiert, d.h. noch können Unternehmen und Interessenverbände Einfluss darauf nehmen. Die Marketingverbände sind mit ihrem Lobbying auch schon fleißig dabei. Aus der HR-Ecke ist es hingegen erstaunlich still. Das, liebe Sourcer, sollte sich schleunigst ändern. Die Uhr tickt.

P.S.: Wer zufällig auf der Zukunft Personal in Köln ist, dem sei – neben jeder Menge anderer spannender Auftritte – dringend auch der Vortrag von Nina “Active Sourcing- darf man das? Wie es mit dem rechtlichen Rahmen beim Sourcing wirklich aussieht” am 20.09., 15 Uhr im Rahmen des Trendforums Recruiting ans Herz gelegt. Ratet mal, worum es da geht… ;-)

Ein Gedanke zu „Wenn die ePrivacy Verordnung (so) kommt, war es das mit dem Active Sourcing. Oder?

  1. Hello,

    besten Dank für die “Warnung” und den Link!

    Das Thema Active Souring nimmt gerade so richtig Fahrt auf in den HR-Abteilungen und gleichzeitig wird mit der neuen Verordnung eine erschreckende (Kosten-) Barriere geschaffen.

    Hoffentlich tut sich da noch was!

    LG aus Wien,
    Jakob

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