Wenn jemand fremde Markennamen im Social Web benutzt – rechtliche Betrachtung

Wir bekommen momentan nahezu jeden Tag eine Anfrage, die sich in irgendeiner Form darum dreht, “was man denn mal aus Sicht des Employer Brandings in Social Media” machen könnte. Muss man eine Facebook-Karriereseite haben? Und wenn ja, worauf ist zu achten? Was soll Twitter eigentlich und kann man darüber tatsächlich rekrutieren? Wer baut uns einen Azubi-Blog? Fragen wie diese dominieren die Szenerie. Wenn ich dabei bedenke, dass CYQUEST sicherlich nicht der größte Dienstleister in diesem Bereich ist – wir sehen uns ja als “Boutique”, kann ich mir ungefähr vorstellen, wieviel Nachfrage insgesamt im Markt ist… Man kann wohl davon ausgehen, dass wir in naher Zukunft einen wahren Boom an Aktivitäten in diesen Bereichen erleben werden.

Um so mehr überrascht es, wenn oft schon die naheliegendsten Dinge nicht beachtet werden bzw. hierfür scheinbar überhaupt kein Problembewusstsein vorhanden zu sein scheint.

Wenn ich als Unternehmen bspw. darüber nachdenke, eine Unternehmensseite / Fanpage bei Facebook zu starten, ist doch eigentlich die erste Handlung zu prüfen, ob meine Marke eigentlich noch frei ist. Meine erste Handlung ist immer die Eingabe von www.facebook.com/unternehmensname. Und hier erlebt man die tollsten Dinge. Dort tummeln sich Privatpersonen, die zufällig auch so heißen (man fühlt sich an den Turan/Touran-Fall erinnert) oder es finden sich privat / unternehmensextern initiierte Seiten, die sich aber inhaltlich mit dem Unternehmen oder dessen Marken befassen.

Bei Twitter oder Youtube verhält sich ganz ähnlich. Der Twitter-Account “@CYQUEST” war zu dem Zeitpunkt als wir zu twittern begonnen haben auch schon weg – leider -, aber wir sind ja auch kein multinationaler Konzern. In unserem Fall umso ärgerlicher, weil @CYQUEST bei Twitter mit gerade mal 3 Followern vor sich hin dümpelt und auch seit über einem Jahr gar keinen Tweet mehr veröffentlicht hat. Bei Markennamen jedoch, die von überragender Bedeutung sind, weil sie eine hohe Endverbraucherbekanntheit haben, ist sowas nicht nur ärgerlich, sondern u.U. höchstproblematisch, weil es komplizierte rechtliche Schritte nach sich zieht, die Marke wieder frei zu bekommen, evtl. teuer wird, mindestens jedoch lange dauert. Und wenn unter dem eigenen Markennamen Inhalte im Social Web erscheinen, die “nicht im Sinne” des Unternehmens sind, wird es ggf. sogar zu einem kommunikativen Problem.

rechtsanwältin-nina-diercks-mscZu diesem Themenbereich hat meine Frau in ihrem Blog SocialMediaRecht gestern den sehr umfassenden Artikel “Social Media Accounts und Markenrecht. Was tun, wenn ein Dritter meine Marke nutzt?” veröffentlicht und die Frage der Markenrechtsverletzung aus juristischer Sicht gründlich behandelt. Was kann ich als Unternehmen eigentlich tun, wenn meine Markenrechte im Social Web berührt werden? Wie sieht es mit “fliegendem Gerichtsstand” aus? Abmahnung (im Social Web ja kein unriskantes Manöver, Jack Wolfskin weiss wohl inzwischen ein Liedchen davon zu singen), einstweiliger Rechtsschutz, Hauptsacheverfahren, Impressumspflicht… Stichworte, die in diesem speziellen Kontext selbst für viele Juristen Neuland sind, werden erklärt.

Sollte man kennen, wenn man als Unternehmen ins Web 2.0 aufbrechen will…

Der Tipp könnte vom Social Media Guru kommen… So should start writing big cheques right now and never stop…

2 Gedanken zu „Wenn jemand fremde Markennamen im Social Web benutzt – rechtliche Betrachtung

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