Fundstück zum Wochenende (oder für die Pause?): Gruppensex während der Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund ✌

Heute Abend gibt es ein großes Fußballereignis und draußen scheint das erste Mal seit gefühlten Ewigkeiten mal wieder die Sonne.

Darum möchte ich euch eine Freude machen und euch nach langem mal wieder mit einem Fundstück zu beglücken und ins Wochenende zu entlassen.

Der nachfolgende Ausriss aus einer Zeitung geistert seit ein paar Tagen durchs Netz und sorgt für allgemeine Belustigung, hierbei – der Kalauer sei erlaubt – mit besonderer Betonung auf dem mittleren Teil des Worts…

Das Berufsbildungswerk der katholischen Kirche in Ebersberg ist sicher nicht so begeistert davon, dass diese Meldung jetzt wieder rum geht. Das aber weniger, weil sie mit der in der Meldung beschriebenen Rechtsauffassung hadert (über Moral kann man ja bekanntlich trefflich (nicht) streiten…), sondern weil der beschriebene Vorgang über 40 Jahre zurückliegt.

Damals hieß es: „Das Arbeitsgericht lässt Vorwürfe der Unzucht für Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht gelten.“ Und mit Unzucht waren hier die Vergnügungen zweier männlicher Ausbildungsmeister und vier Damen des Küchenpersonals gemeint, während der Arbeitspause halt.

Nun, eine olle Kamelle also. Moralisch und arbeitsrechtlich eh, denn warum soll eine Arbeitspause nicht zur Entspannung genutzt werden dürfen? Lustig ist es dennoch und spätestens 40 Jahre später sollte man sich da auch beim BBW ein wenig locker gemacht haben…

In diesem Sinne: Nutzt die Pause! #TGIF

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