Nein, man braucht NICHT per se eine Einwilligung zur Datenverarbeitung vom Bewerber. Auch nach DSGVO nicht…
…und da wo man sie (vermeintlich) bräuchte, etwa weil das Auswahlverfahren nichts taugt, hilft die Einwilligung auch nicht weiter… So lässt sich in aller Kürze zusammenfassen, was man datenschutzrechtlich zur Verarbeitung von Bewerberdaten wissen muss, auch wenn es immer wieder anderslautend durch die HR-Diskussion und viele Personaler-Köpfe geistert, speziell befeuert durch die DSGVO sowie die … Nein, man braucht NICHT per se eine Einwilligung zur Datenverarbeitung vom Bewerber. Auch nach DSGVO nicht… weiterlesen